Hundeführerschein/ Sachkundenachweis Hundehalter/innen

  • Seit dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter*innen ihre Sachkunde nachweisen können. Hundehalter*innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
  • Wer nach dem 1. Juli 2011 die Hundehaltung aufgenommen hat, gilt nur als sachkundig, wenn er bereits in den letzten zehn Jahren zuvor über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat. Als Nachweis darüber kann z. B. der Beleg über die Bezahlung der Hundesteuer dienen.
  • Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Gern könnt Ihr aber auch beide Prüfungen in kürzeren Abständen ablegen.

Hundeführerschein Theorie 

Hauptthemen sind:

  • Sozialverhalten
  • Kommunikation & Mensch-Hund-Beziehung
  • Lerntheorie, Erziehung, Ausbildung (Training)
  • Angst und Aggression - zum Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
  • Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts - Haltung, Pflege, Ernährung, Gesundheit, Fortpflanzung
  • Rassespezifische Eigenschaften von Hunden
  • Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
  • ALLGEMEINES:
    • ich helfe Dir bei der Vorbereitung
    • 35 Prüfungsfragen
    • 45 Minuten Zeit
    • Single-Choice Verfahren
    • aus allen 5 Kategorien gibt es 7 Fragen, je 4 Antwortmöglichkeiten
    • am PC online bei Dir zu Hause
    • es müssen ca. 75% der Aufgaben richtig beantwortet werden, damit die Prüfung als bestanden gilt
    • die Auswertung der Prüfung erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Prüfung
    • nach Bestehen der theoretischen Prüfung, kann der praktische Teil abgelegt werden
  • Literatur zum Lernen
    • Sachkunde für Hundehalter von Dorit U Feddersen-Petersen

    • Sachkundenachweis und Hundeführerschein Niedersachsen von Roland Berger
    • Hundeführerschein und Sachkundenachweis von Esther Schalke

Hundeführerschein Praxis

  • Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
  • Die praktische Prüfung muss spätestens ein Jahr nach Einzug des Hundes absolviert werden.
    Da hier die Sachkunde des Hundehalters im Fokus steht, muss diese Prüfung, wenn sie erfolgreich bestanden wurde, bei Anschaffung eines weiteren Hundes nicht wiederholt werden.
  • Der Hund kann während der ganzen Prüfung angeleint bleiben.
  • Geprüft wird im ablenkungsarmen Bereich oder einer Grünanlage und im verkehrsöffentlichen Raum.
  • Prüfungsinhalte sind u. a. Basissignale wie Sitz, Platz, Rückruf, Leinenführigkeit, Begegnungssituationen mit Hund und Mensch sowie das Laufen an der Leine und das Überqueren einer stärker befahrenen Straße.
  • Es geht hauptsächlich darum, wie Du den Hund führst und wie Du Dich in auffälligen Situationen verhältst.

Prüfungsbedingungen

  • Falls Du Deinen Prüfungstermin absagen musst, gilt:
    • Du kannst einen bereits gebuchten Termin nur einmal kostenfrei absagen und die Absage ist nur kostenfrei, wenn sie mindestens 48 Stunden vor dem Termin erfolgt. Erfolgt sie später oder gar nicht, berechne ich den Termin zum vollen Preis.
  • Bitte bringt folgende Unterlagen zur Praxisprüfung mit: Personalausweis, den Impfpass, die Chipnummer, die Haftpflichtversicherung und den Namen der Versicherung

Anfrage Sachkundenachweis/ Hundeführerschein